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Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen.
Dies ist nur eine Voranmeldung. Für die Anmeldung müssen Sie zum Prüfungsinstitut gehen. Die Adresse werden Sie von uns nach dem Gebühreneingang bekommen.
Bitte wählen Sie nur Komplett Prüfung, da es keine Teilprüfung gibt.